Ethologie und Tierethik

 

1. Fragen, welche Fähigkeiten Tiere besitzen, insbesondere die Frage nach dem Umfang ihrer Empfindungsfähigkeit und kognitiven Vermögen (etwa des Verfolgens von Präferenzen), haben eine Relevanz für tierethische Fragen des Umgangs mit Tieren. Was darf man mit Tieren tun? Haben Tiere Rechte und haben wir moralische Verpflichtungen gegenüber Tieren? Diese Fragen fächern sich in verschiedenen Hinsichten auf. Zum einen werden die Antworten abhängen, welchen ethischen Ansatz man im Allgemeinen und im Besonderen bezüglich von Tieren für richtig hält (Utilitarismus oder Mitleidsethik oder wechselseitige moralische Rechte ...). Zum anderen müssen die großen Unterschiede im Tierreich beachtet werden, die von Bakterien über Insekten bis zu Wirbeltieren bis zu Säugetieren und insbesondere Primaten reichen. An dieser Stelle liegt die Relevanz der Ethologie: ethologisch lassen sich Thesen bezüglich des Vorliegens moralisch relevanter Eigenschaften verschiedener Arten von Tieren begründen. Das wird dazu führen, dass sehr verschiedene moralische Verpflichtungen gegenüber Tieren bestehen. Am einen Ende könnten mit den Primaten Tiere stehen, die aufgrund ihrer kommunikativen Fähigkeiten und ihrem rudimentären eigenen Selbstbildes in die Nähe der menschlichen moralischen Gemeinschaft rücken. Am anderen Ende könnten mit den Insekten (und allen einfacheren Tieren wie Bakterien) Tiere stehen, denen gegenüber kaum moralischen Verpflichtungen bestehen, insofern sie nicht empfindungsfähig sind. Die Komplexität und der Umfang mutmaßlicher Präferenzen von Tieren bestimmt, wie weit sie in unsere moralischen Überlegungen eingehen sollten. So wird man Säugetieren wie Kühen und Schweine nicht allein Empfindungsfähigkeit, sondern zugleich eine Fülle von Präferenzen ihrer Lebensführung (angefangen von Bewegung bis zu sozialem Kontakt) zuschreiben können, die mit der üblichen (Massen-)Tierhaltung inkompatibel sind. Die Zuschreibung von Fähigkeiten besitzt damit eine ethische Dimension, weswegen nicht vorschnell moralisch relevante Eigenschaften zu oder abgeschrieben werden sollten. Insbesondere die Feststellung, ob eine Sorte von Tieren so etwas wie Schmerz empfinden kann (etwa im Fall von Fischen), verweist neben der ethologischen Problemlage (ob sich in komplexen Vermeidungsverhalten ethologische oder in Analogien zu Säugetiergehirnen neurologische Belegen finden) damit auf eine bestehende ethische Kontroverse.

 

2. Die Rede von 'Tierrechten' kann man wörtlich verstehen. Dann müsste es eine Mehrzahl von Tierrechten geben. Das ist zweifelhaft. Zum ersten ist es zweifelhaft, dass Tiere überhaupt Rechte haben. Zum zweiten ist es zweifelhaft, dass Tiere mehrere Rechte haben, d.h. dass sich diese so ausdifferenzieren lassen wie im menschlichen Fall. Das basale Tierrecht könnte vielmehr darin liegen, artgerecht zu leben, d.h. ohne unnötige Beeinflussung durch den Menschen. Das Recht der Tiere wäre ein Recht auf Nichtbelästigung. Nichtbeeinträchtigung durch den Menschen heißt auch, dass all das natürliche Tierleid bestehen bleibt. Dieses Leid gehört zum natürlichen Leben der Tiere. Tiere können - ohne absurde Konsequenzen der kompletten Naturumgestaltung - kein Recht auf Leidensfreiheit besitzen. Nichteinmischung heißt, dass wir kein zusätzliches Tierleid verursachen. Im Rahmen einer moralischen Berücksichtigung von Tieren könnte man dies als das moralische Recht von Tieren ansehen und insofern - plakativ - von 'Tierrechten' sprechen. (Daneben bestehen i.d.R. positive juristische Rechte von Tieren.) Eine solche minimalistische Konzeption von Tierrechten geht davon aus, dass auch Tiere, sofern sie in ihrer empfindungsfähigen Verletzbarkeit Betroffene menschlichen Handelns sind, moralisch berücksichtigt werden müssen - sei es auch in einem geringeren Maße als Personen. Man kann dies als "Recht auf Berücksichtigung" ausdrücken. Mit diesem Titel stellt sich sofort die Frage: Wie zu berücksichtigen? Antwort: Im Sinne ihrer speziesspezifischen und individuellen Wohlfahrt. Insofern sind Fragen der tierischen Wohlfahrt zu beantworten. Der allgemeine Titel für die Wohlfahrt eines Tieres wiederum kann gefasst werden als "artgerechtes Leben", weswegen das Recht auf moralische Berücksichtigung auf das Recht auf artgerechtes Leben führt. Was ein artgerechtes Leben ausmacht, kann jeweils nur im Rahmen einer empirischen Ethologie der Spezies ausgemacht werden. Hier hängt die Rede von Tierrechten wieder von der Ethologie ab. Gegeben eine Konzeption des artgerechten Lebens einer Spezies (handele es sich um Wildtiere oder domestizierte Tiere), lassen sich Spezifikationen des Rechts auf artgerechtes Leben herleiten, etwa bezüglich des nötigen Futters, des benötigten Lebensraums usw. Man könnte diese Spezifikationen nun "abgeleitete Rechte" nennen. Diese (speziesrelativen) 'Rechte' werden oft seltsam klingen (ein "Recht auf Gras", "Recht auf 1 qkm" usw.) und von ethologischen Theorien und Fakten über den Kontext abhängen, die sich ändern können. Ob man sie dennoch "Rechte" nennt, statt "Spezifikationen des Rechts auf artgerechtes Leben", ist evtl. ein Streit um Worte.

 

3. Die moralische Berücksichtigung von Tieren ergibt sich ganz verschieden aus verschiedenen ethischen Ansätzen. Im Rahmen einer anthropozentrischen Begründung der Tierethik stehen mindestens drei Begründungen zur Verfügung:

(i) Aus Gründen der Klugheit und aufgrund der Rechte von Kindern haben wir Anlass und die Verpflichtung, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Tiere sind Bestandteile solcher ökologischen Systeme. Massentierhaltung und Fleischkonsum tragen zu den Umweltbelastungen bei. Eine Ablehnung des gegenwärtigen Verbrauchs von Tieren lässt sich bereits auf diese Weise begründen, unabhängig davon, ob Tiere selbst moralische Rechte besitzen. Im Rahmen einer solchen Begründung der moralischen Berücksichtigung von Tieren werden auch Tiere erfasst, denen ethologisch weder komplexe Präferenzen noch selbst Empfindungsfähigkeit zugeschrieben wird. Bei der Bewahrung von Ökosystemen liefert unser Nichtwissen, wie sich Veränderungen auf den Bestand und das Wohlergehen der Menschheit auswirken, die grundlegende Hinsicht der Vorsicht. Kein Ökosystem muss nach einem natürlichen Gesetz so bleiben, wie es ist. Jedes Gleichgewicht ist aus der 'Perspektive' der Natur so gut wie jedes andere. Insofern sind Aussterben, Einwandern und Mischen von Tierarten natürliche Vorgänge. Als solche sind sie für uns - außer aus ästhetischen Gründen - nicht relevant. Sie werden höchstens aus einer anthropozentrischen Vorsicht relevant. Maßnahmen, die einer solchen Vorsicht Folge leisten wollen, drohen allerdings selbst Faktoren zur Veränderung von Gleichgewichten zu werden. Naturschutz verstanden als ein Bewahren eines einmal vorgefundenen Systems trägt menschliche Bewertungen (u.a. der vorhandenen Fauna) an eine nicht wertende Natur heran. Wir wissen eventuell nicht, ob die Veränderungen des Gleichgewichts gerade gut für uns gewesen wären. Hier stößt unser unzureichendes Wissen auf eine technologische Unwägbarkeit.

(ii) Gewalt gegen Tiere wirkt ceteris paribus verrohend. Aus Gründen der moralischen Erziehung empfiehlt sich deswegen ein pfleglicher Umgang mit Tieren als Schutz der Mitmenschen. (Mangelndes Mitleid mit Tieren zeigt oft schon früh den Psychopathen an.) Man kann dies noch weiter ausführen: Insofern der Mensch nicht von Natur aus 'böse' ist, kommt das Böse meist durch die Nichtbeachtung der (Neben-)Folgen unsere Handlungen auf andere in die Welt, oft geschieht anderen Leid, insofern es uns an Einfühlungsvermögen mangelt. Die Entwicklung des Einfühlungsvermögens und des Mitleids ist daher eine Tugend. Einfühlungsvermögen ist tugendhaft, da es indirekt zu moralischen Handeln gegenüber anderen führt. Die Entwicklung des Einfühlungsvermögens trägt somit zur Entwicklung des moralischen Charakters bei. Ein größeres Einfühlungsvermögen macht dabei nicht vor den Speziesgrenzen halt. Eine tugendhafte Person fühlt Mitleid mit Tieren und schließt sie somit in ihre moralische Bedenken ein, auch wenn diese Tugend zunächst auf das Vermeiden mangelnder Rücksicht zwischen Menschen zielt. Neben die erste anthropozentrisch umweltschützerische tritt so eine anthropozentrisch tugendorientierte Begründung der moralischen Berücksichtigung von Tieren.

(iii) Zulässig ist auch eine anthropozentrische ästhetische Argumentation. Moral lässt einen Spielraum zusätzlicher Ansprüche zu, die anderen nahegelegt werden, ohne derart zwingend zu sein, wie der Kern der moralischen Forderungen. Diese Aufforderungen ähneln der Aufforderung zu einem ästhetischen Einlassen auf Kunst. Ungeschädigte Tiere können als schöner angesehen werden und die Lebensweise, die auch solche ästhetischen Gesichtspunkte erfasst, als gelungener. Es überschneiden sich hier ästhetische Lebenskonzeptionen und Selbstbilder (etwa im Rahmen von Entwürfen sinnvollen Lebens) mit moralischen Ansprüchen (etwa Begründungen des Typs (ii)).

Der Begründungstyp (i) appelliert an das menschliche rationale Eigeninteresse. Im Vordergrund stehen hier eher der Naturschutz und die Forderung weitestmöglicher Nichtbeeinträchtigung, untergeordnet darunter die Berücksichtigung der Rechte individueller Tiere. Der Begründungstyp (ii) erfasst in einer Allgemeinheit beliebige Tiere - sogar unabhängig von ihrer Empfindungsfähigkeit. Einfühlungsvermögen ließe sich sogar bezüglich von Stofftieren entwickeln. Die Begründung selbst hängt von der Stärke der Korrelation zwischen Schädigung von Tieren und der Schädigung von Menschen ab. Der Begründungstyp (iii) mag im hedonistischen Wohlgefallen verharren - und Wohlgefallen mögen andere auch an Jagdtrophäen empfinden. Insgesamt tendiert damit eine anthropozentrische Begründung der Verpflichtungen gegenüber Tieren zu einer Anerkennung von Nichteinmischung (i) und einer erweiterten Tugendlehre (ii).

 

4. Eine Begründung von Tierethik, die auf moralisch relevante Eigenschaften wie Leidempfinden abhebt, scheitert und gelingt partiell in Formen des Utilitarismus in seiner ethischen Form (d.h. in einer Form des Kalküls, welcher über das aufgeklärte Eigeninteresse hinausgeht). Dies scheitert partiell daran, dass der intuitive Appell "Leid ist (per se) schlecht" zwar unser Grundverständnis von 'Leid' erfasst, aber übersieht, dass vieles Leid unvermeidlich ist und keine Aufforderung zu seiner Beseitigung enthält - insbesondere die Leiderfahrung von Tieren im Rahmen ihres natürlichen artgerechten Lebens. Was allerdings einige Utilitaristen richtig sehen - und in dieser Hinsicht gelingt dieses Begründungsmodell - ist, dass zu den Betroffenen unserer Handlungen (im Sinne eines Empfindenkönnens der Wirkungen unserer Handlungen) auch einige Tiere zählen. Wir verstehen uns selbst als Handelnde im Mitsein mit anderen. Dies schließt den Begriff der reziproken Rechte und der Berücksichtigung der anderen in unseren Handlungen ein - über ein Kalkül des aufgeklärten Eigeninteresses hinaus. Haben wir dies - zum Teil 'immer schon' - verstanden, können wir unsere Rücksicht auch auf Tiere ausdehnen. Dies ähnelt dem tugendorientierten anthropozentrischen Ansatz. Was der Utilitarismus in seinen 'Glücksbilanzen' auch richtig sieht ist, dass das zusätzliche (über das natürliche hinausgehende) Verursachen von Leid einer besonderen Begründung bedarf. Leid ist zwar nicht per se schlecht, jedoch scheint es rechtfertigungsbedürftig, wenn wir zusätzliches Leid in die Welt bringen. Deshalb sind alle diesbezüglich Betroffenen in einer utilitaristischen Bilanz zu berücksichtigen. In solchen Bilanzen wird oft die Masse des hypothetischen Tierleides den Gewinn - oft nichtiger - menschlicher Befriedigungen aufwiegen. Die Betonung der Empfindungsfähigkeit als Kriterium der moralischen Berücksichtigung in einigen Formen des Utilitarismus macht diese besonders geeignet, Tiere in moralische Abwägungen einzubeziehen. Selbst wenn man den Utilitarismus in jedweder Form als unangemessen zur Fundierung einer menschenbezogenen Moral ansieht (etwa weil es dort keinen Grundrechte im engeren Sinne gibt), dann könnte eine Form des Utilitarismus eben die Weise sein, wie Tiere in unser moralischen Abwägen einzubeziehen wären. Eine Aufteilung 'Diskursethik für Personen/Utilitarismus für (andere) Tiere' drückt dann zutreffend den auch moralischen Sonderstatus von Tieren aus. Wer 'Rechte' im korrelativen Sinne versteht (überall da, wo es Pflichten zu bestimmten Handlungen gibt, gibt es entsprechende Rechte der Schutzbedürftigen), kann sogar bei solchen utilitaristischen Abwägungen von "Tierrechten" sprechen.

 

5. Während diese allgemeinen Überlegungen auf Tiere im Allgemeinen und deren Vermögen im Allgemeinen bezogen sind, stellen sich besondere ethologische und ethische Fragen bezüglich von Tieren, die sich in einer Sonderrolle bezüglich des Menschen befinden: Haustiere und 'Nutztiere'. Bei diesen Gruppen ergeben sich zum einen besondere ethische Verpflichtungen, weil diese Tiere aus ihrer natürlichen Umgebung entfernt und dieser entwöhnt wurden. Bei Haustieren, die in unseren sozialen Nahbereich aufgenommen wurden, erscheint ihre Schädigung besonderes verurteilenswert. Bei Haustieren und 'Nutztieren' haben die Halter aufgrund ihrer Verfügung über die Lebensbedingungen dieser Tiere auch eine größere moralische Verantwortung. Ethologisch verbinden sich mit diesen Tieren Fragen nach deren veränderten Fähigkeiten (etwa des Hundes im Verhältnis zum Menschen) und inwiefern sich damit eine besondere Interaktion über Speziesgrenzen hinweg ergibt.

 

 



Manuel Bremer

2014/2017